Die Kleinunternehmerregelung in Österreich: Einfach erklärt
Sie gründen ein Unternehmen in Österreich? Dann ist die Kleinunternehmerregelung einer der wichtigsten Begriffe, die Sie kennen müssen. Richtig genutzt, spart sie Ihnen Zeit und Geld. Hier finden Sie alles Wichtige einfach und verständlich zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Stellen Sie es sich wie einen einfachen Tausch mit dem Finanzamt vor:
Sie verrechnen KEINE Umsatzsteuer (USt)
Ihre Rechnungen an Kunden enthalten keine 20 % USt. Das Geld müssen Sie also auch nicht an das Finanzamt abführen.
Sie bekommen KEINE Vorsteuer zurück
Im Gegenzug können Sie sich die USt, die Sie selbst für betriebliche Ausgaben bezahlen, nicht vom Finanzamt zurückholen.
Kurz gesagt: Sie ignorieren die Umsatzsteuer komplett – sowohl bei Ihren Einnahmen als auch bei Ihren Ausgaben.
Die neue Umsatzgrenze seit 2025: 55.000 Euro
Sie gelten automatisch als Kleinunternehmer, solange Ihr Jahresumsatz unter 55.000 Euro liegt. Diese Grenze ist eine Brutto-Grenze, was die Sache einfach macht: Ihre gesamten Einnahmen des Jahres dürfen diesen Betrag nicht überschreiten.
Wichtige Warnung
Verwechseln Sie die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer nicht mit der Kleinunternehmer-Ausnahme bei der Sozialversicherung (SVS). Das sind zwei völlig verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Grenzen für Umsatz und Gewinn. Prüfen Sie beides immer getrennt!
Vor- und Nachteile: Lohnt sich das für mich?
Die Entscheidung hängt ganz von Ihrem Geschäftsmodell ab.
Vorteile
Preisvorteil bei Privatkunden
Da Sie keine 20 % USt aufschlagen, können Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen günstiger anbieten als die Konkurrenz.
Weniger Bürokratie
Sie sparen sich die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) beim Finanzamt.
Einfache Rechnungen
Ihre Rechnungsstellung ist simpel, da Sie keine USt ausweisen müssen.
Nachteile
Kein Vorsteuerabzug
Wenn Sie am Anfang viel investieren, bleiben Sie auf der bezahlten USt sitzen. Sie bekommen die 20 % nicht zurück.
Nachteil bei Geschäftskunden (B2B)
Geschäftskunden können sich die USt ohnehin zurückholen, für sie zählt nur der Nettopreis.
Entscheidungshilfe auf einen Blick
Ihr Geschäftsmodell | Empfehlung |
---|---|
Dienstleister mit wenig Ausgaben (z.B. Grafiker, Berater, Texter) und Privatkunden | ✓ Ja, die Regelung ist ideal für Sie |
Händler oder Produzent mit hohen Investitionen oder teurem Wareneinkauf | ✗ Nein, der fehlende Vorsteuerabzug tut weh |
Sie arbeiten ausschließlich für andere Unternehmen (B2B) | ✗ Nein, Sie haben keine Vorteile, nur Nachteile |
Wie funktioniert es in der Praxis?
Die richtige Rechnung schreiben
Als Kleinunternehmer müssen Sie zwei Dinge auf Ihren Rechnungen beachten:
Keine USt ausweisen
Führen Sie niemals einen Steuersatz (z.B. 20 %) oder einen Steuerbetrag an.
Hinweis hinzufügen
Schreiben Sie auf jede Rechnung: "Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung."
Anmeldung und Wechsel
Start als Kleinunternehmer
Wenn Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt anmelden (Formular Verf24), schätzen Sie Ihren Jahresumsatz. Liegt die Schätzung unter 55.000 Euro, werden Sie automatisch als Kleinunternehmer behandelt.
Freiwillig zur USt-Pflicht wechseln
Sie können jederzeit auf die Regelung verzichten (z.B. wegen großer Investitionen). Dafür schicken Sie das Formular U12 an das Finanzamt.
Aber Achtung: Diese Entscheidung bindet Sie für mindestens fünf Jahre! Ein schneller Wechsel zurück ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Seit 2025 gibt es eine neue, flexible Toleranzregel:
Umsatz bis 55.000 €
Alles gut, Sie bleiben Kleinunternehmer.
Umsatz zwischen 55.000,01 € und 60.500 €
Sie dürfen für das laufende Jahr Kleinunternehmer bleiben. Ab dem 1. Jänner des Folgejahres müssen Sie aber zwingend USt verrechnen.
Umsatz über 60.500 €
Die Befreiung endet sofort. Ab der Rechnung, mit der Sie diese Grenze überschreiten, müssen Sie USt ausweisen.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung ist perfekt für Gründer mit geringen Ausgaben, die hauptsächlich an Privatkunden verkaufen. Sie vereinfacht den Start enorm. Für alle anderen, insbesondere bei hohen Anfangsinvestitionen oder im B2B-Geschäft, ist ein freiwilliger Verzicht auf die Regelung oft die bessere strategische Wahl. Wägen Sie die Vor- und Nachteile für Ihr spezifisches Vorhaben sorgfältig ab.
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