Steuern sparen: Das große Betriebsausgaben-ABC für EPUs in Österreich – Was du 2025 alles absetzen kannst
Jede nicht abgesetzte Ausgabe ist verschenktes Geld! Entdecke das komplette ABC der Betriebsausgaben für Ein-Personen-Unternehmen und lerne, wie du deine Steuerlast legal und effektiv senkst.

- Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben: Jeder abgesetzte Euro senkt deine Steuerlast
- Die magische 1.000-Euro-Grenze: GWGs können sofort vollständig abgeschrieben werden
- Gewinnfreibetrag: Bis zu 4.950 Euro automatischer Steuerbonus bei Gewinnen bis 33.000 Euro
- Kilometergeld 2025: 0,50 Euro pro betrieblich gefahrenem Kilometer
Einleitung: Warum jede nicht abgesetzte Ausgabe verschenktes Geld ist
Kennst du das Gefühl? Du hast hart gearbeitet, Rechnungen geschrieben und siehst am Ende des Jahres, wie ein beachtlicher Teil deines Umsatzes an das Finanzamt fließt. Als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Österreich ist jede nicht geltend gemachte Betriebsausgabe buchstäblich verschenktes Geld.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem einfachen, aber fundamentalen Prinzip: Das Finanzamt besteuert nicht deinen Umsatz, sondern deinen Gewinn. Die Formel dafür ist denkbar einfach:
Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben
Jeder Euro Betriebsausgabe verringert Ihren Gewinn um genau diesen Euro
Viele Selbstständige haben jedoch Respekt oder gar Angst vor dem Thema. Die Sorge, etwas falsch zu machen und Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, führt oft dazu, dass aus Vorsicht lieber zu wenige als zu viele Ausgaben geltend gemacht werden. Das Ergebnis: Du zahlst mehr Steuern als nötig.
Dieser Artikel ist dein verständlicher Fahrplan durch den Dschungel der Betriebsausgaben. Wir nehmen dich an die Hand und erklären dir ohne kompliziertes Fachchinesisch alles, was du für 2025 wissen musst.
Die goldene Regel: Wann erkennt das Finanzamt eine Ausgabe an?
Eine Ausgabe ist dann "betrieblich veranlasst", wenn sie objektiv im Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Tätigkeit steht und subjektiv dazu dient, deinen Betrieb zu führen oder zu fördern.
Eine Grafikdesignerin kauft ein professionelles Grafiktablett. Die Ausgabe ist klar betrieblich veranlasst, da das Gerät zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig ist.
Ein Unternehmensberater kauft ein Zugticket, um zu einem Kundentermin zu fahren. Auch hier ist der Zusammenhang mit dem Betrieb eindeutig.
Aufwendungen für den Haushalt, die Familie oder Freizeitaktivitäten sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dazu gehören beispielsweise:
- Der Wocheneinkauf im Supermarkt
- Die Miete für deine private Wohnung (mit Ausnahme des Arbeitszimmers)
- Die Kosten für einen Familienurlaub
Dieser Grundsatz der Buchhaltung ist für dich als EPU überlebenswichtig. Selbst die eindeutigste Betriebsausgabe wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn du keinen Nachweis dafür hast. Sammle und archiviere daher JEDEN Beleg!
Sofort, Geringwertig oder Langfristig? Die drei Wege der Absetzung verstehen
Nicht jede Ausgabe wird steuerlich gleichbehandelt. Je nach Art und Höhe der Kosten gibt es drei verschiedene Wege, wie diese deinen Gewinn mindern.
Laufende Aufwendungen
Dies sind die alltäglichen Kosten deines Geschäftsbetriebs. Sie werden im Jahr der Bezahlung zu 100% als Betriebsausgabe geltend gemacht.
- • Büromaterial
- • Telefon- und Internetgebühren
- • Software-Abonnements
- • Werbekosten
Die magische 1.000-Euro-Grenze
Abnutzbare Gegenstände unter 1.000 Euro können sofort vollständig abgeschrieben werden.
- • Bürostuhl (450 Euro)
- • Drucker (300 Euro)
- • Smartphone (980 Euro)
Wichtig: Bei Vorsteuerabzug gilt 1.000 Euro netto, sonst brutto.
Über mehrere Jahre abschreiben
Anschaffungen über 1.000 Euro werden über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.
- • Computer: 3 Jahre
- • Büromöbel: 13 Jahre
- • PKW: 8 Jahre (gesetzlich)
Halbjahres-AfA: Bei Kauf nach 30. Juni nur halber Betrag im ersten Jahr.
Das große Betriebsausgaben-ABC: Von A wie Arbeitszimmer bis Z wie Zinsen
Alle Werkzeuge und Geräte für deine berufliche Tätigkeit. Computer, Drucker, Fachbücher, Aktentasche - auch im nicht anerkannten Arbeitszimmer absetzbar.
Kurse, Seminare oder Workshops, die deine beruflichen Kenntnisse in deinem aktuellen Tätigkeitsbereich verbessern oder erhalten.
Honorare für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmensberater für betriebliche Anliegen sind vollständig abzugsfähig.
50% der Kosten für Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern. Wichtig: Geschäftlichen Anlass und bewirtete Personen auf Beleg vermerken.
Fachzeitschriften-Abonnements, Fachbücher oder Online-Datenbanken, die für Ihre Branche relevant sind.
Anteilig absetzbar. Bei gemischter Nutzung pauschale Aufteilung (z.B. 50% betrieblich) oft akzeptiert, wenn plausibel.
Deine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der SVS sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Alle Ausgaben für die Bewerbung deiner Produkte oder Dienstleistungen: Online-Werbung, Werbematerial, Website-Erstellung und -Hosting.
Die großen Posten im Detail: Auto, Arbeitszimmer und dein Gewinnbonus
Die zentrale Frage lautet: Nutzt du dein Fahrzeug überwiegend betrieblich oder privat? Das "Überwiegensprinzip" besagt, dass die Grenze bei 50% betrieblicher Nutzung liegt.
Kilometergeld 2025: 0,50 Euro/km
Das Auto bleibt im Privatvermögen. Für betriebliche Fahrten kannst du die Pauschale ansetzen.
Voraussetzung: Lückenloses Fahrtenbuch ist unerlässlich!
Abgedeckt: Alle Kosten (Treibstoff, Versicherung, Service, Reparaturen, Vignette, AfA)
Das Auto wird zum Betriebsvermögen. Du setzt alle tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe an.
Kostenabzug: Leasingraten, Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, AfA (8 Jahre)
Privatanteil: Muss wieder "neutralisiert" werden - über Fahrtenbuch oder Pauschalmethode
E-Auto Vorteil: Kein pauschaler Privatanteil (Sachbezug)!
Die Grundregel: Kosten für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Wer qualifiziert sich oft?
- • Schriftsteller
- • Übersetzer
- • IT-Dienstleister (ausschließlich von zu Hause)
Wer qualifiziert sich oft nicht?
- • Unternehmensberater (viel bei Kunden)
- • Handwerker (auf Baustellen)
- • Lehrer (Mittelpunkt ist die Schule)
Selbst wenn dein Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt wird, kannst du die Kosten für die darin befindlichen Arbeitsmittel trotzdem absetzen. Schreibtisch, Bürostuhl, Computer, Drucker - alle betrieblich veranlasst!
Der Gewinnfreibetrag ist quasi das Pendant zum 13. und 14. Gehalt der Angestellten und eine fantastische Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken.
15% von max. 33.000 Euro
= bis zu 4.950 Euro Freibetrag
Automatisch - du musst dafür keine einzige Investition tätigen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Freibetrag von sich aus.
Liegt dein Gewinn über 33.000 Euro, kannst du einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen - aber nur durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter.
Begünstigt:
Neue, abnutzbare Anlagegüter mit min. 4 Jahren Nutzungsdauer
NICHT begünstigt:
PKW, gebrauchte Güter, GWGs
Die Alternative für Pragmatiker: Die Betriebsausgabenpauschalierung
Fühlst du dich vom Sammeln jedes einzelnen Belegs überfordert? Dann könnte die Betriebsausgabenpauschalierung eine interessante Alternative sein.
Umsatz unter 55.000 Euro (ab 2025)
Pauschalsätze:
• 20% für Dienstleistungsbetriebe
• 45% für alle anderen Betriebe
Zusätzlich absetzbar: Nur SVS-Beiträge und Reisekosten
Ideal für: Dienstleister mit extrem niedrigen Sachkosten
Umsatz bis 220.000 Euro (Vorjahr)
Pauschalsätze:
• 6% für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten (max. 13.200 Euro)
• 12% für die meisten Tätigkeiten (max. 26.400 Euro)
Zusätzlich absetzbar: SVS-Beiträge, Wareneinkauf, Löhne
Ideal für: Dienstleister mit moderaten Kosten oder Händler
Fazit und Checkliste: Dein Fahrplan zum erfolgreichen Steuern sparen
- Beleg, Beleg, Beleg! Ohne Nachweis keine Ausgabe.
- Trenne strikt zwischen privaten und betrieblichen Kosten.
- Kenne die 1.000-Euro-Grenze (GWG) und nutze sie strategisch.
- Führe ein lückenloses Fahrtenbuch für Geschäftsfahrten.
- Vergiss deinen automatischen Gewinnfreibetrag nicht!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Alle Kosten, die direkt mit deiner selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen ("betrieblich veranlasst sind"). Das reicht von Büromaterial über SVS-Beiträge und Fachliteratur bis hin zu Reisekosten und dem Geschäftsanteil deiner Telefonrechnung.
Für 2025 liegt die Grenze bei 1.000 Euro. Abnutzbare Wirtschaftsgüter bis zu diesem Wert können im Jahr der Anschaffung sofort und zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Ja, aber es gibt zwei Hauptmethoden: 1) Bei überwiegend privater Nutzung (<50% betrieblich) kannst du für Geschäftsfahrten das Kilometergeld von 0,50 Euro pro Kilometer ansetzen. 2) Bei überwiegend betrieblicher Nutzung (>50%) wird das Auto zum Betriebsvermögen - dann kannst du alle Kosten ansetzen, musst aber den privaten Anteil herausrechnen. Beide Methoden erfordern ein Fahrtenbuch.
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