Steuern & Recht
23. August 202515 Min. Lesezeit

Steuern sparen: Das große Betriebsausgaben-ABC für EPUs in Österreich – Was du 2025 alles absetzen kannst

Jede nicht abgesetzte Ausgabe ist verschenktes Geld! Entdecke das komplette ABC der Betriebsausgaben für Ein-Personen-Unternehmen und lerne, wie du deine Steuerlast legal und effektiv senkst.

Professionelle Frau arbeitet an Steuersparmaßnahmen mit Laptop und Whiteboard mit Steuerersparnis-Checkliste
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben: Jeder abgesetzte Euro senkt deine Steuerlast
  • Die magische 1.000-Euro-Grenze: GWGs können sofort vollständig abgeschrieben werden
  • Gewinnfreibetrag: Bis zu 4.950 Euro automatischer Steuerbonus bei Gewinnen bis 33.000 Euro
  • Kilometergeld 2025: 0,50 Euro pro betrieblich gefahrenem Kilometer

Einleitung: Warum jede nicht abgesetzte Ausgabe verschenktes Geld ist

Kennst du das Gefühl? Du hast hart gearbeitet, Rechnungen geschrieben und siehst am Ende des Jahres, wie ein beachtlicher Teil deines Umsatzes an das Finanzamt fließt. Als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Österreich ist jede nicht geltend gemachte Betriebsausgabe buchstäblich verschenktes Geld.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem einfachen, aber fundamentalen Prinzip: Das Finanzamt besteuert nicht deinen Umsatz, sondern deinen Gewinn. Die Formel dafür ist denkbar einfach:

Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben

Jeder Euro Betriebsausgabe verringert Ihren Gewinn um genau diesen Euro

Viele Selbstständige haben jedoch Respekt oder gar Angst vor dem Thema. Die Sorge, etwas falsch zu machen und Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, führt oft dazu, dass aus Vorsicht lieber zu wenige als zu viele Ausgaben geltend gemacht werden. Das Ergebnis: Du zahlst mehr Steuern als nötig.

Dieser Artikel ist dein verständlicher Fahrplan durch den Dschungel der Betriebsausgaben. Wir nehmen dich an die Hand und erklären dir ohne kompliziertes Fachchinesisch alles, was du für 2025 wissen musst.

Die goldene Regel: Wann erkennt das Finanzamt eine Ausgabe an?

Was bedeutet "betrieblich veranlasst"?

Eine Ausgabe ist dann "betrieblich veranlasst", wenn sie objektiv im Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Tätigkeit steht und subjektiv dazu dient, deinen Betrieb zu führen oder zu fördern.

Beispiel 1: Klar betrieblich

Eine Grafikdesignerin kauft ein professionelles Grafiktablett. Die Ausgabe ist klar betrieblich veranlasst, da das Gerät zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig ist.

Beispiel 2: Eindeutig geschäftlich

Ein Unternehmensberater kauft ein Zugticket, um zu einem Kundentermin zu fahren. Auch hier ist der Zusammenhang mit dem Betrieb eindeutig.

Die klare Abgrenzung zum Privaten

Aufwendungen für den Haushalt, die Familie oder Freizeitaktivitäten sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Wocheneinkauf im Supermarkt
  • Die Miete für deine private Wohnung (mit Ausnahme des Arbeitszimmers)
  • Die Kosten für einen Familienurlaub
"Keine Buchung ohne Beleg"

Dieser Grundsatz der Buchhaltung ist für dich als EPU überlebenswichtig. Selbst die eindeutigste Betriebsausgabe wird vom Finanzamt nicht anerkannt, wenn du keinen Nachweis dafür hast. Sammle und archiviere daher JEDEN Beleg!

Sofort, Geringwertig oder Langfristig? Die drei Wege der Absetzung verstehen

Nicht jede Ausgabe wird steuerlich gleichbehandelt. Je nach Art und Höhe der Kosten gibt es drei verschiedene Wege, wie diese deinen Gewinn mindern.

1. Sofort abzugsfähig

Laufende Aufwendungen

Dies sind die alltäglichen Kosten deines Geschäftsbetriebs. Sie werden im Jahr der Bezahlung zu 100% als Betriebsausgabe geltend gemacht.

  • • Büromaterial
  • • Telefon- und Internetgebühren
  • • Software-Abonnements
  • • Werbekosten
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die magische 1.000-Euro-Grenze

Abnutzbare Gegenstände unter 1.000 Euro können sofort vollständig abgeschrieben werden.

  • • Bürostuhl (450 Euro)
  • • Drucker (300 Euro)
  • • Smartphone (980 Euro)

Wichtig: Bei Vorsteuerabzug gilt 1.000 Euro netto, sonst brutto.

3. Anlagevermögen (AfA)

Über mehrere Jahre abschreiben

Anschaffungen über 1.000 Euro werden über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.

  • • Computer: 3 Jahre
  • • Büromöbel: 13 Jahre
  • • PKW: 8 Jahre (gesetzlich)

Halbjahres-AfA: Bei Kauf nach 30. Juni nur halber Betrag im ersten Jahr.

Das große Betriebsausgaben-ABC: Von A wie Arbeitszimmer bis Z wie Zinsen

A - Arbeitsmittel

Alle Werkzeuge und Geräte für deine berufliche Tätigkeit. Computer, Drucker, Fachbücher, Aktentasche - auch im nicht anerkannten Arbeitszimmer absetzbar.

A - Aus- und Fortbildung

Kurse, Seminare oder Workshops, die deine beruflichen Kenntnisse in deinem aktuellen Tätigkeitsbereich verbessern oder erhalten.

B - Beratungskosten

Honorare für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Unternehmensberater für betriebliche Anliegen sind vollständig abzugsfähig.

B - Bewirtungskosten

50% der Kosten für Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern. Wichtig: Geschäftlichen Anlass und bewirtete Personen auf Beleg vermerken.

F - Fachliteratur

Fachzeitschriften-Abonnements, Fachbücher oder Online-Datenbanken, die für Ihre Branche relevant sind.

I - Internet & Telefon

Anteilig absetzbar. Bei gemischter Nutzung pauschale Aufteilung (z.B. 50% betrieblich) oft akzeptiert, wenn plausibel.

P - Pflichtversicherung (SVS)

Deine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der SVS sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.

W - Werbeausgaben

Alle Ausgaben für die Bewerbung deiner Produkte oder Dienstleistungen: Online-Werbung, Werbematerial, Website-Erstellung und -Hosting.

Die großen Posten im Detail: Auto, Arbeitszimmer und dein Gewinnbonus

Dein Fahrzeug im Visier: Kilometergeld vs. Firmenwagen

Die zentrale Frage lautet: Nutzt du dein Fahrzeug überwiegend betrieblich oder privat? Das "Überwiegensprinzip" besagt, dass die Grenze bei 50% betrieblicher Nutzung liegt.

Option 1: Überwiegend privat (< 50%)

Kilometergeld 2025: 0,50 Euro/km

Das Auto bleibt im Privatvermögen. Für betriebliche Fahrten kannst du die Pauschale ansetzen.

Voraussetzung: Lückenloses Fahrtenbuch ist unerlässlich!

Abgedeckt: Alle Kosten (Treibstoff, Versicherung, Service, Reparaturen, Vignette, AfA)

Option 2: Überwiegend betrieblich (> 50%)

Das Auto wird zum Betriebsvermögen. Du setzt alle tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe an.

Kostenabzug: Leasingraten, Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, AfA (8 Jahre)

Privatanteil: Muss wieder "neutralisiert" werden - über Fahrtenbuch oder Pauschalmethode

E-Auto Vorteil: Kein pauschaler Privatanteil (Sachbezug)!

Das Home-Office: Was du für dein Arbeitszimmer wirklich absetzen kannst

Die Grundregel: Kosten für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Wer qualifiziert sich oft?

  • • Schriftsteller
  • • Übersetzer
  • • IT-Dienstleister (ausschließlich von zu Hause)

Wer qualifiziert sich oft nicht?

  • • Unternehmensberater (viel bei Kunden)
  • • Handwerker (auf Baustellen)
  • • Lehrer (Mittelpunkt ist die Schule)
Der entscheidende Lichtblick: Arbeitsmittel sind (fast) immer absetzbar!

Selbst wenn dein Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt wird, kannst du die Kosten für die darin befindlichen Arbeitsmittel trotzdem absetzen. Schreibtisch, Bürostuhl, Computer, Drucker - alle betrieblich veranlasst!

Der Gewinnfreibetrag: Dein automatischer Steuerbonus

Der Gewinnfreibetrag ist quasi das Pendant zum 13. und 14. Gehalt der Angestellten und eine fantastische Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken.

1. Der Grundfreibetrag (Das "Geschenk")

15% von max. 33.000 Euro

= bis zu 4.950 Euro Freibetrag

Automatisch - du musst dafür keine einzige Investition tätigen. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Freibetrag von sich aus.

2. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag

Liegt dein Gewinn über 33.000 Euro, kannst du einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen - aber nur durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter.

Begünstigt:

Neue, abnutzbare Anlagegüter mit min. 4 Jahren Nutzungsdauer

NICHT begünstigt:

PKW, gebrauchte Güter, GWGs

Die Alternative für Pragmatiker: Die Betriebsausgabenpauschalierung

Fühlst du dich vom Sammeln jedes einzelnen Belegs überfordert? Dann könnte die Betriebsausgabenpauschalierung eine interessante Alternative sein.

Kleinunternehmerpauschalierung

Umsatz unter 55.000 Euro (ab 2025)

Pauschalsätze:

• 20% für Dienstleistungsbetriebe

• 45% für alle anderen Betriebe

Zusätzlich absetzbar: Nur SVS-Beiträge und Reisekosten

Ideal für: Dienstleister mit extrem niedrigen Sachkosten

Basispauschalierung

Umsatz bis 220.000 Euro (Vorjahr)

Pauschalsätze:

• 6% für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten (max. 13.200 Euro)

• 12% für die meisten Tätigkeiten (max. 26.400 Euro)

Zusätzlich absetzbar: SVS-Beiträge, Wareneinkauf, Löhne

Ideal für: Dienstleister mit moderaten Kosten oder Händler

Fazit und Checkliste: Dein Fahrplan zum erfolgreichen Steuern sparen

Die goldenen Regeln im Überblick
  • Beleg, Beleg, Beleg! Ohne Nachweis keine Ausgabe.
  • Trenne strikt zwischen privaten und betrieblichen Kosten.
  • Kenne die 1.000-Euro-Grenze (GWG) und nutze sie strategisch.
  • Führe ein lückenloses Fahrtenbuch für Geschäftsfahrten.
  • Vergiss deinen automatischen Gewinnfreibetrag nicht!
Deine Jahresend-Checkliste

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Kosten kann ich als Einzelunternehmer von der Steuer absetzen?

Alle Kosten, die direkt mit deiner selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen ("betrieblich veranlasst sind"). Das reicht von Büromaterial über SVS-Beiträge und Fachliteratur bis hin zu Reisekosten und dem Geschäftsanteil deiner Telefonrechnung.

Wie hoch ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter?

Für 2025 liegt die Grenze bei 1.000 Euro. Abnutzbare Wirtschaftsgüter bis zu diesem Wert können im Jahr der Anschaffung sofort und zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Kann ich mein Auto als Betriebsausgabe geltend machen?

Ja, aber es gibt zwei Hauptmethoden: 1) Bei überwiegend privater Nutzung (<50% betrieblich) kannst du für Geschäftsfahrten das Kilometergeld von 0,50 Euro pro Kilometer ansetzen. 2) Bei überwiegend betrieblicher Nutzung (>50%) wird das Auto zum Betriebsvermögen - dann kannst du alle Kosten ansetzen, musst aber den privaten Anteil herausrechnen. Beide Methoden erfordern ein Fahrtenbuch.

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